15 Prozent vom Preis zurück, wenn das Hotel noch
eine Baustelle ist (Reiserecht - Hotel)
Die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht
herausgegebene Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell"
berichtet in ihrer neusten Ausgabe, dass Hotelgäste
die ein Hotel gebucht haben, in dem noch gebaut wird,
eine Reisepreisminderung von 15 Prozent verlangen können.
Das gelte auch, wenn die Arbeiten nicht unmittelbarer
neben dem Hotelzimmer durchgeführt werden, dies entschied
das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ.: 16 U 9/01).
Eine weitere "erheblichen Beeinträchtigung"
für den Hotelgast ist beispielsweise eine nicht zuverlässig
funktionierende Wasserversorgung, in solch einem Fall
sind auch 15 Prozent Preisnachlass gerechtfertigt.
25 Prozent Preisminderung kann ein Urlauber verlangen,
wenn die in den Katalogen oder Prospekten zugesagten Freizeiteinrichtungen
nicht vorhanden sind. (WZ:
reise-magazin" vom 11.05.02, S.13: "Hotel war
noch eine Baustelle", 14.05.2002)

Ein "strandnahes" Hotel darf höchstens
300 m vom Strand liegen (Reiserecht - Hotel)
Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2
C 1902/01-15), darf ein Reiseveranstalter ein Hotel das
300 m vom Strand liegt und zudem nur durch überqueren
einer Straße zu erreichen ist, nicht als Hotel mit
"Strandlage" bezeichnen.
Urlauber, die solch ein Hotel gebucht haben, können
vor Ort darauf bestehen auf Kosten des Reiseveranstalters
in ein anderes, mindestens gleichwertiges und strandnahes
Hotels umzuziehen. (www.spiegel-online.de:
"300 Meter Entfernung sind keine "Strandlage"",
22.03.2002)

Mindestgröße eines Doppelzimmers
(Reiserecht - Hotel)
-
Ein Doppelzimmer, das nicht über
eine Mindestgröße von 12 qm (ohne Badezimmer)
verfügt, ist bei einer Belegung mit zwei Personen
als mangelhaft anzusehen.
-
Ein Reisemangel liegt auch dann vor,
wenn ein Bett für zwei Personen nur 1,20 m breit
ist.
-
Der Umzug innerhalb eines Hotels ist
als Urlaubstag in der Regel als zur Hälfte verloren
anzusehen. Liegen die oben beschriebenen Mängel
vor, so ist eine Minderung des Reisepreises möglich.
(AZ: AG Bad Homburg, Urt. v. 16.9.1994;
2 C 4549/93 - 21/4) (Quelle:
ARD-Ratgeber-Recht)

Reisemangel bei schnarchenden Mitreisenden (Reiserecht
- Hotel)
Kommt ein Reisender, der Einzelzimmer gebucht hat, in ein
Doppel- bzw. Dreibettzimmer und wird dort durch lautes Schnarchen
der Mitreisenden gestört, so stellt dies ein Reisemangel
dar, der den Reisenden zu einer Minderung des Reisepreises
berechtigt.
(AZ:AG Königstein i.T., Urt. v. 10.11.1995;
22 C 139/95;)
Diebstahl aus Hotelsafe (Reiserecht - Hotel)
Der Diebestahl von Wertgegenständen aus einem Hotelsafe
kann nicht dem Reiseveranstalter angelastet und als Reisemangel
angesehen werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht wie
ein Beherbergungswirt für eingebrachte Sachen nach
§ 701 BGB. Auch verborgenen Sicherheitsmängeln beim
Hotelier muß er nicht nachspüren. Er würde
der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht erst dann nicht
genügen, wenn er Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem
Hinsehen jedermann offenbaren, nicht fest- und abstellen
würde. (OLG München, Urteil vom
26.04.1999, RRa 1999, 174) (Quelle: Rechtsanwalt Paul Degot,t
,
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam4.htm)

Urlaub in einem idyllischen Hotel mit Blick auf eine
Tankstelle (Reiserecht - Hotel)
Wer entgegen der Versprechungen des Reiseveranstalter
in einem trostlosen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle
untergebracht wird, kann den Reisevertrag noch am Urlaubsort
kündigen. Diese Kündigung bleibt auch dann wirksam,
wenn der Urlauber trotzdem in dem Hotel bleibt, da sich
der Veranstalter weigert, ihn nach Hause zu transportieren.
Auf dieses Urteil des Landgericht Düsseldorf (AZ.:
22 S 516/98) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht
aufmerksam.
In dem verhandelten Fall ging es um eine
Ägypten-Reise mit angeblicher Unterbringung in einem
idyllisch gelegen Hotel. Das dann tatsächlich vorgefundene
Haus mit Blick auf eine Tankstelle, wurde von dem Gericht
als "erhebliche Abweichung" vom Reisevertrag gewertet,
die eine Kündigung rechtfertige. Da der Urlauber aber
trotzdem blieb und auch Besichtigungen unternahm, bezifferte
das Gericht die Reisepreisminderung nur auf 40 Prozent.
(WZ-Reise Magazin, gms, S.14; 20.05.00).

Schlafzimmer ohne Fenster (Reiserecht - Hotel)
Fehlt dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten
Wohnung ein Fenster, ohne daß der Vermieter darauf
hingewiesen hat, besteht ein fristloser Kündigungsgrund
für den Mieter. (AZ: AG Flensburg, Urt.
v. 30.1.1996; 62 C 657/95) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)
Irreführende Hotelsterne (Reiserecht - Hotel)
Eine Hotelwerbung mit vier Sternen wird von vielen Verbrauchern
so verstanden, daß sie auf einer „offiziellen Klassifizierung“
beruht, mit der das Hotel in eine bestimmte Komfort-Kategorie
eingeordnet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist die Werbung
nach § 3 UWG irreführend und unzulässig (SchlHOLG,
Urteil vom 18.5.1999, OLG Report 1999, 267).
Praxishinweis:
Nach §1 Absatz 1 lit. c) der Informationsverordnung muß
der Reiseveranstalter in der Katalogbeschreibung auch Kategorie
oder Komfort der ausgeschriebenen Hotels angeben. Hierbei
ist in erster Linie die touristische Einstufung durch die
zuständige Stelle des jeweiligen Urlaubslandes maßgeblich.
Fehlt eine solche, kann der Veranstalter eine eigene Klassifizierung
einführen. Er muß deren Wertigkeit aber erklären
und definieren.(Quelle: P.Degott und
IWW-Institut)

Ferienwohnung im Lawinengebiet: (Reiserecht - Hotel)
Ein Urlauber hat lange vor Ferienbeginn eine Ferienwohnung
in einem Schnee-Gebiet gemietet. Bei Ferienbeginn herrscht
in dieser Region jedoch plötzlich vorübergehend
extreme Lawinengefahr mit der höchsten Lawinenwarnstufe
vor. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zufahrtsstraßen
jederzeit gesperrt werden können. Der Urlauber möchte
seine Reise deshalb nicht antreten. Die extreme Wetterlage
ist ein wichtiger Grund, um den Vertrag kündigen zu
können. (AG Herne-Wanne, Urteil vom 08.07.1999; RRa
2000, 38).

Doppelzimmer statt Appartement, und im falschen Ort
(Reiserecht - Hotel)
Wenn ein Pauschalurlauber statt des gebuchten Zwei-Zimmer-Appartements
nur ein Doppelzimmer erhält, das zudem noch zehn Kilometer
vom ursprünglichen Ferienort entfernt ist, rechtfertigt
dies eine Preisminderung von 95 Prozent. (AG Bad Homburg,
Az.: 2 C 2432/96-19 03/9).
Hotelzimmer: Fotos im Katalog müssen stimmen (Reiserecht
- Hotel)
Auch Fotos sagen etwas über die geplante Reise
aus, wenn im Text NICHT ausdrücklich darauf verwiesen
wird, dass es auch anders aussehen kann. Die Beschränkung
im Katalog auf die Abbildung des schönsten Hotelzimmers
reicht nicht aus, wenn es in dem Hotel Zimmer mit anderer
Ausstattung gibt. Sonst verletzt der Reiseveranstalter seine
Informationspflicht gegenüber seinem Kunden. Ein Kläger
erhielt einen Minderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent
des Reisepreises, weil sein Zimmer nicht der Abbildung im
Katalog entsprochen hatte. Es war halb so groß, hatte
keine Holzdecke, nur ein Fenster, die abgebildete Möbel
wie Couch oder drei Tischleuchten waren nicht vorhanden.
Die Einrichtung bestand außerdem nur aus Plastik.
(AG Düsseldorf, Az: 29 C 16301/97).

Auf eigene Gefahr in die Badewanne (Reiserecht
- Hotel)
Urlauber, die im Hotel in einer Badewanne ausrutschen,
haben keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die
Veranstalter müssten zwar für den Sicherheitsstandard
eines Hotels sorgen, aber nicht für die Ausstattung der
Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen. Anders als im
Krankenhaus oder Altersheim gehe die "Gefährdungslage"
beim Baden und Duschen nicht über das allgemeine Lebensrisiko
hinaus, so urteilte das Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 2C 594/99).
(WZ:
reise-magazin, S.12, 24.06.00)

Kurzfristige Bereitstellung einer Ersatz-Unterkunft
(Reiserecht - Hotel)
Wird ein Reisender in einer 80 Kilometer vom vereinbarten
Urlaubsort gelegenen Ersatz-Unterkunft untergebracht, so stellt
dies nach einem Urteil des Landesgericht Frankfurt ( LG Frankfurt
am Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90) einen Reisemangel
dar, der zur Kündigung berechtigt. Fliegt der Reisende
sofort wieder zurück, erhält er den Reisepreis wieder,
sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Und zwar auch dann, wenn er seinen Urlaub nun zu Hause verbringt.
( Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)

Taschenkontrollen
nach Verlassen des Speisesaals, in einem Hotel der Mittelklasse,
berechtigen einen Schadenersatzanspruch (Reiserecht - Hotel)
Eine Türkei-Urlauberin bekam von dem Amtsgericht
Kleve (AZ.: 3 C 346/00) Schadensersatz zugesprochen, weil
diese in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse regelmäßig
eine Taschenkontrolle über sich ergehen lassen musste.
Das Reiseunternehmen begründete diese Maßnahme
mit der Unterbindung der Mitnahme von Getränke und Speisen
auf die Hotelzimmer. Das Amtsgericht Kleve kam zu dem Entschluß,
daß diese Maßnahme in einem Hotel der gehobenen
Mittelklasse unangemessen sei und somit einen Reisemangel
begründet. (rp-online,
reise-Kurznachrichten, vom 24.08.01)

Hotel
überbucht und keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft (Reiserecht
- Hotel)
Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige
Pauschalreise gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider
feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht war. Die
Reiseleitung boten dem Ehepaar für eine Nacht eine Ersatz-Unterkunft
in einem Hotel geringerer Kategorie an, mit der Bemerkung
man wolle am nächsten Tag eine gleichwertige Unterkunft
finden. Nach Informationen des Ehepaares war zu dieser Zeit
aber Malta ausgebucht und somit die Versprechungen der Reiseleitung
zu vage. Deswegen flogen sie umgehend nach Hause und haben
somit die Pauschalreise gekündigt. Desweiteren verlangten
sie den vollen Reisepreis zurück und verlangten Schadensersatz
für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit".
Das Amtsgericht München I gab dem Ehepaar auch in der
Berufung recht. So urteilten die Richter, daß Urlauber,
die mit einer begründeten Beschwerde an den Reisveranstalter
herantreten, diesem die Möglichkeit geben müssen
den Reisemangel zu beseitigen. In diesem Fall sei aber das
angebotene Ersatz-Hotel nicht gleichwertig gewesen und mit
dem Hintergrund einer ausgebuchten Insel und einem nur einwöchigen
Aufenthalt dort, mussten die Urlauber dem Reiseveranstalter
keine weitere Frist setzen.
Das Ehepaar bekam nach diesem Urteil den Reisepreis zurück,
ihre Ausgaben (Taxis und Flugkosten) musste der Reiseveranstalter
ersetzen und zudem eine Entschädigung für nutzlos
aufgewandte Urlaubszeit an die Urlauber bezahlen.(AG München,
Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00)
(Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal: "Hotel überbucht", S.3 vom 10.11.01)

Ein
Hotel an einer stark befahrenen Autobahn kann ein erheblicher
Reisemangel sein (Reiserecht - Hotel)
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 261/99) kam
in einem Urteil zu dem Entschluss, daß ein Schlafzimmer
einer Ferienunterkunft, welches in einer Entfernung von
150 m von einer stark befahrenen Autobahn liegt, einen erheblichen
Reisemangel darstellt und somit zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der Reiseveranstalter
in seinem Reisekatalog vor möglicher Lärmbelästigung
warnt. (wz,
reise-magazin, "Recht auf Reisen: Autobahn in 150 Metern
Nähe ist Kündigungsgrund", S.10 vom 19.01.02)

Ferienhaus
mit Mängel (Reiserecht - Hotel)
Ein Ferienhaus mit erheblichen Mängel, in diesem
Fall war das Ferienhaus anstatt der zugesicherten 85 qm
nur 49 qm groß, statt 300 m waren es 1,5 km zum
Strand und zudem war die Ferienwohnung nicht gereinigt,
berechtigen, falls dem Anbieter vor Ort die Möglichkeit
gegeben wurde eine Ersatz-Unterkunft zu stellen, dieser
dazu aber nicht bereit bzw. fähig war, zur Annulierung
des Reisevertrages. Der Anbieter dieser Ferienwohnung
musste also, nach einem Urteil des Landgerichts Bad Homburg,
die gezahlte Miete in vollen Umfang zurückerstatten,
außerdem wurde der Vermieter zum Zahlen von Schadensersatz
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verurteilt (saarbrücker-zeitung,
reise-journal, "Ferienhaus mit Mängel",
S.12 vom 19.11.01)
Ferienhäuser
und Hotels ohne Mängel finden Sie, wenn Sie hier
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